Wissenswertes im Familienrecht

Grundsatzurteil zur Sittenwidrikeit von Eheverträgen.

Der BGH entschied: Kein Partner darf in Eheverträgen gravierend benachteiligt sein.

Mit Urteil vom 01.10.2002 hatte der Senat Augsburg am OLG München im Verfahren 4 UF 7/02 (nicht rechtskräftig) entschieden, dass ein Ehevertrag unter bestimmten Voraussetzungen als insgesamt unwirksam zu erachten sei. Diese lägen nach Ansicht des Gerichts bereits vor, wenn einer der Ehepartner unangemessen benachteiligt würde.

Der BGH hat nun im nachinstanzlichen Verfahren BGH XII, ZR 265/02 mit der Verkündung des Beschlusses am 11.02.2004 entschieden, einseitig belastende Verträge können sittenwidrig und somit unwirksam sein. Diese Entscheidung kann weitreichende Folgen haben.

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