Unsere Anwälte

Über das Menü auf der linken Seite können Sie weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsanwälten erreichen.

Im Folgenden versuchen wir, Ihnen einige Grundsätze der Tätigkeiten des Rechtsanwaltes zu vermitteln.

Wichtiger Hinweis: Die hier wiedergegebenen Informationen sind unverbindlich, unentgeltlich und ohne Gewähr.

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf einem Fachgebiet, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was durch Ausbildung und Erfahrung im Beruf vermittelt wird, durch die Rechtsanwaltskammer die Fachanwaltschaft verliehen wird.

Tätigkeitsschwerpunkte eines Rechtsanwalts sind die Fachgebiete, auf denen er mindestens zwei Jahre nachhaltig tätig gewesen ist.

Interessensschwerpunkte eines Rechtsanwalts sind die Fachgebiete, auf denen er nachhaltig tätig ist.

Die Verteilung der Schwerpunkte auf einzelne Rechtsanwälte innerhalb einer Kanzlei kommt einer gezielteren Tätigkeit zugute.

Pflichten des Anwalts: Dem Anwalt ist "der Dienst für den Mandanten und die Treue zum Recht" (Borgmann, Haug: Anwaltshaftung. Frankfurt/Main 1979) als oberste Pflicht auferlegt.
Damit der Anwalt dieser Pflicht am besten nachkommen kann, steht vor einer Beratung oder Interessenswahrnehmung die detailierte Information des Anwalts durch den Mandanten. Hierfür befragt der Anwalt den Mandanten und ggf. Zeugen und prüft alle Fakten, die für eine rechtliche Beurteilung der Lage von Bedeutung sein können. Der Anwalt muss sich ein den Tatsachen entsprechendes Bild der Angelegenheit machen.
Anschließend erfolgt die Rechtsprüfung durch den Anwalt. Hierfür muss der Anwalt die rechtlichen Bestimmungen kennen. Das Resultat der Rechtsprüfung ist die Prozessprognose. Dem Auftraggeber (Mandanten) wird der zu erwartende Erfolg in Aussicht gestellt.
Der Anwalt ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (1 BVG 537/81 NJW 1988, 191f) "als unabhängiges Organ der Rechtspflege und als der berufene Berater und Vertreter der Rechtsuchenden" verpflichtet "zum Finden einer sachgerechten Entscheidung beizutragen, das Gericht - ebenso die Staatsanwaltschaft oder Behörden - vor Fehlentscheidungen zu Lasten seines Mandanten zu bewahren und diesen vor verfassungswidriger Beeinträchtigung oder staatlicher Machtüberschreitung zu sichern; insbesondere soll er die rechtsunkundige Partei vor der Gefahr des Rechtsverlustes schützen."

Verlauf der anwaltlichen Beratung oder Vertretung: In einem ersten Gespräch zwischen Rechtsanwalt und Rechtsuchenden wird nach ausreichender Information des Anwalts geklärt, ob eine kurze Beratung ausreichend, eine weitergehende Prüfung und Beratung oder sogar eine Rechtsvertretung im konkreten Fall erforderlich ist.
Es wird geklärt, ob im Einzelfall der Gang zum Gericht nötig ist und welche außergerichtlichen Möglichkeiten noch ausgeschöpft werden können.

Wird eine Rechtsvertretung vereinbart, so erteilt der Mandant dem Rechtsanwalt eine Vollmacht zur Vertretung. Mit dieser ist der Anwalt in der Lage die rechtlichen Interessen des Mandanten zu vertreten. Für eine förderliche Beratung und Vertretung ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt erforderlich. Rechtsanwalt und Mandantschaft halten sich gegenseitig über alle Neuigkeiten in der betreffenden Angelegenheit auf dem Laufenden.

Vorbereitung auf den ersten Termin: Der erste Termin sollte rechtzeitig vereinbart werden. In dringenden Angelegenheiten werden vom Anwalt eventuell kurzfristige Terminangebote unterbreitet. Ausreichend Zeit für ein Erstgespräch ist jedoch oft hilfreich.
Für eine anwaltliche Beratung ist eine präzise Darstellung des rechtlichen Problems erforderlich.
Eine gute Vorbereitung auf den ersten Termin bei einem Anwalt kann viel Zeit ersparen.
Der Mandant sollte überlegen, welche Tatsachen für eine Beurteilung der Angelegenheit von Bedeutung sein könnten. Eine kurze schriftliche Zusammenfassung kann hilfreich sein.

Günstig ist es, wenn der Mandant alle Unterlagen zusammenträgt und bereits zum ersten Termin vorlegen kann. Nach Sichtung des Materials kann ein Anwalt einschätzen, welche Unterlagen benötigt und welche nicht.

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